Das Bürgerlichen Gesetzbuch der Bundesrepublik (BGB) beinhaltet keine Hinweise oder Regelungen bezüglich des Eigentums an Wohnungen oder Gebäuden. Rechtlich ist die Anteilsverteilung des Mieteigentums im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) geregelt. Das WEG sieht den Besitz von Sondereigentum in einer Wohnungsanlage nur im
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Feb